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   BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B   

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https://dejure.org/2007,64354
BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B (https://dejure.org/2007,64354)
BSG, Entscheidung vom 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B (https://dejure.org/2007,64354)
BSG, Entscheidung vom 07. August 2007 - B 11a AL 27/07 B (https://dejure.org/2007,64354)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvR 952/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Berücksichtigung der Kirchensteuer als fiktivem

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B
    Denn die Beschwerdebegründung setzt sich nicht mit dem bereits vom Landessozialgericht zitierten Kammerbeschluss des BVerfG vom 15. April 2005 - 1 BvR 952/04 - (= SozR 4-4300 § 136 Nr. 1) auseinander.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 11a AL 27/07 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2011 - L 11 AL 137/10
    Mit einem weiteren Beschluss vom 2. November 2010 hat der Senat den in dem Verfahren L 11 AL 27/10 WA zusätzlich gestellten Antrag auf Feststellung, dass das Berufungsverfahren L 11 AL 11/06 nicht durch formelle Einstellung des Revisionsverfahrens vor dem Bundessozialgericht (B 11a AL 27/07 H) beendet worden ist, ebenfalls als unzulässig verworfen.

    Er habe ersichtlich Feststellung beantragt, dass "der Rechtsstreit (B 11a AL 27/07 H, BSG) nur formell, nicht aber materiell beendet und demnach fortzusetzen" sei.

    Schließlich hat der Kläger im Verfahren L 11 AL 27/10 WA ausdrücklich sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AL 11/06 als auch die Feststellung, dass das Berufungsverfahren L 11 AL 11/06 nicht durch formelle Einstellung des Revisionsverfahrens vor dem Bundessozialgericht (B 11a AL 27/07 H) beendet worden ist, beantragt (vgl. Antrag Nr. 1 aus dem Schriftsatz vom 5. Februar 2010 sowie Nr. 6 des Schriftsatzes vom 19. September 2010).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 11 AL 162/11
    Das vom Kläger nachfolgend beim Bundessozialgericht (BSG) geführte Verfahren B 11a AL 27/07 BH, in dem er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine gegen die Nichtzulassung der Revision geführte Beschwerde begehrte, wurde laut Mitteilung des BSG vom 21. August 2008 auf sonstige Weise erledigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2010 - L 11 AL 27/10
    Das vom Kläger nachfolgend beim Bundessozialgericht (BSG) geführte Verfahren B 11a AL 27/07 BH, in dem er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine gegen die Nichtzulassung der Revision geführte Beschwerde begehrte, wurde laut Mitteilung des BSG vom 21. August 2008 auf sonstige Weise erledigt.
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